4 Anlagen
PRESSEMITTEILUNG
am 6. März 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei hat Stadt und Gemeinderat unter dem 18.2.2021 nachdrücklich gebeten,
1. ihren Beschluss von 2009, die Aufstellung eines Mobilfunkkonzepts zur Vorsorge vor Gesundheitsgefahren zu prüfen, endlich in die Tat umzusetzen, weil immer alarmierendere Ergebnisse der Forschung (1) anfallen und die frühere Behauptung von „Fälschungen“ sogar erfunden war (2),
2. dabei das „Klima- und Artenschutzmanifest“ „GREEN CITY“ (2019) anzuwenden, wonach ab 2021 jedes Projekt am Schutz des Klimas zu messen ist, also auch ein Mobilfunkkonzept, wie es die Gemeinde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickeln darf.
Denn die bisherige Mobilfunkversorgung erfolgt ohne Vorsorge und ist zugleich klimaschädlich. Zur Begründung und wegen Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte pdf-Fassung (Anlage 1) dieser Pressemitteilung mit den weiteren Anlagen.
Das Aktionsbündnis sammelt schließlich erneut Unterschriften für einen Einwohnerantrag nach § 20b Gemeindeordnung, damit der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse zu treffen hat. Wir verweisen dazu auf die beigefügte pdf-Fassung (Anlage 2) des Antrags mit Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Irmfrid Budzinski
Kontakt:
bernd.i.budzinski [ät] freiburg.5g-frei.org
P.S.: Beigefügt ist ferner als pdf (Anhang 3) die Stellungnahme des Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei zur Studie von Prof. Brettschneider, Uni Hohenheim, der die Bedeutung und den Verlauf der seinerzeit mit über 900 Besuchern durchgeführten Einwohnerversammlung vom 13.11.2019 und die Stellung des Aktionsbündnisses untersuchte.
Siehe zur Klimaschädlichkeit der Mobilfunkversorgung zudem im Einzelnen das Schreiben des Aktionsbündnisses an den Gemeinderat vom 18.2.2021, pdf (Anhang 4).
(1) 2021, Prof. Butler; https://ehtrust.org/wireless-technologies-and-the-risk-of-adverse-health-effects-in-society-a-retrospective-ethical-risk-analysis-of-health-and-safety-guidelines/.
(2) Die große europäische Reflex-Studie, die schon 2004 auf Zellebene eine Krebsgefahr durch Mobilfunk bestätigte, ist „nicht gefälscht,“ entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zu dieser unglaublichen Behauptung des ehemaligen Vorsitzenden der zuständigen Abteilung der Strahlenschutzkommission, Prof. Lerchl, heute auch Professor für Ethik(!) (Urteil vom 11.12.2020 – 2U 104/17 -).
Anlage 1
Pressemitteilung als Download
Pressemitteilg.5.3.2021Aktionsbündnis.pdf
Anlage 3
Anlage 4
Aktionsbuendnis-Freiburg-5g-frei-Schreiben-Gemeinderat-Sitzung-02-02-2021