Medien und Mobilfunkindustrie

Zur Sendung in SWR Aktuell am Sonntag, 22.09.2019

Wir, vom Aktionsbündnis, haben uns darüber gefreut, dass am Donnerstag den 19.09., bei der Übergabe des Antrags für die Einwohnerversammlung an OB Martin Horn auch der SWR mit einem Kamerateam zugegen war.
Weniger erfreulich ist nun die mangelnde Neutralität im kurzen Beitrag von SWR Aktuell am Sonntag, 22.09.2019, 18:00 Uhr (ab Minute 7:44).

Werfen wir einmal einen Blick auf die Anforderungen, die das Gesetz an die öffentlich-rechtlichen Medien stellt. Der Auftrag der Rundfunkanstalten, wie zum Beispiel dem SWR, ist im § 11 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) Absatz 2 beschrieben mit:

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Der Bericht des SWR vom Sonntag, 22.09., 18:00 (Min. 7:44) über den Widerstand gegen die Einführung der 5G Technologie verstößt gegen diesen Auftrag bei genauerer Betrachtung erheblich, im Folgenden an einigen Punkten aufgezeigt.

Die Anmoderation:

„Manch ein abgeschiedenes Dorf hat sich ja bei uns schon zum Krisengebiet erklärt.“

Darin enthalten sind gleich zu Beginn negative Konnotationen wie „abgeschiedenes Dorf“ und „Krisengebiet“. Eine grundlegende Einfärbung des Berichts ist damit vorangestellt.

Es folgt:

„Jetzt kommt die neue Mobilfunktechnologie 5G und selbst die entlegensten Orte sollen davon profitieren. Jederzeit Empfang, davon sind aber nicht alle begeistert, wie ein Blick in die Schweiz zeigt.“

Hier wird 5G unsachgemäß mit der Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten verknüpft, die sich natürlich so viele Handynutzer wünschen, und

„…davon sind nicht alle begeistert…“

bringt 5G Gegner nun in die Nähe einer prinzipiellen Opposition zur generellen Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für das Mobilfunktelefonieren.

Anschließend wird der Ausbaustand in der Schweiz mit kraftvollen Worten, die geradezu einen Wettlauf suggerieren, umschrieben:

„Die Schweizer Swisscom hat die Nase vorn, wenn es losgeht mit der ultraschnellen Mobilfunktechnologie. Sie hat in Höchstgeschwindigkeit ihre Masten aufgebaut.“

Diese Wortwahl, die auch aus einem Werbevideo der Swisscom stammen könnte, wird mit der kurzen, entschlossenen Aussage eines ihrer Mitarbeiter gekrönt – deren zweifelhafte Bewahrheitung angesichts der zahlreichen gerichtlichen Einsprachen unkommentiert bleibt.

„Wir werden bis Ende des Jahres 90% der Bevölkerung mit 5G abgedeckt haben.“

Im weiteren Verlauf beschreibt der Bericht, gleich eingangs illustriert mit der Aufnahme eines Banners mit der provokanten Beschriftung „5G Völkermord“, den schweizerischen Widerstand gegen den Ausbau von 5G wie folgt:

„Gegen den flächendeckenden Ausbau wird der Widerstand in der Schweiz lauter. Die Anti-Mobilfunk-Bewegung rüstet sogar auf. Im Kanton Aargau gibt es das, laut Eigenwerbung, weltweit erste Geschäft mit Kleidung, die vor 5G schützen soll, wie zum Beispiel strahlungssichere Unterhosen. Alles für elektrosensible Menschen.“

Hier wird, gleich zu Beginn, mit „Anti-Mobilfunk-Bewegung“ erneut ein negativer und unzutreffender Begriff (es geht um den Ausbau von 5G und nicht um die Abschaffung des Mobilfunks) verwendet. Man beachte an dieser Stelle den Unterschied zwischen der Beschreibung der Aktivitäten der Swisscom und den hier gewählten Formulierungen.
Die Wortwahl „… rüstet sogar auf…“, als eine negative, mit kriegerischer Handlung verbundene, Beschreibung und die darauffolgende Erwähnung „strahlungssichere(r) Unterhosen“ entwirft zunächst eine Bedrohung die sich dann ins Absurde und Lächerliche wandelt. Absicht ist hier offensichtlich eine Diffamierung der 5G Kritiker.

Im direkten Anschluss daran kommt eine von EHS Betroffene zu Wort, die ihre Symptome nur mühsam beschreiben kann und schließlich unter anderem äußert:

„… weiß halt auch nicht…“

Die Auswahl gerade dieses Interviews vermittelt erneut, 5G Kritiker seien eingeschränkt urteilsfähig.

Zum Ende lässt der SWR OB Martin Horn die Aussage machen:

„Ich sehe, dass 5G klare Chancen hat… ich nehm die Risiken und die Bedenken, die die Menschen haben erstmal ernst und dementsprechend gilt es das jetzt abzuwägen… „

Von den Vertretern der Kritiker am Ausbau von 5G kommt im Bericht, bis auf die EHS Betroffene, niemand zu den Hintergründen zu Wort.

Die gesetzliche Maßgabe (§ 11 RStV Absatz 2) der Unparteilichkeit, Ausgewogenheit und Objektivität erfüllt der Bericht des SWR nicht. Der sachlichen Diskussion um die gesundheitlichen Folgen der 5G Technologie erweist er damit leider keinen Dienst.

Christoph Boldt
Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei


Quelle (abgerufen 23.09.2019): https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/SWR-Aktuell-BW-Sendung-18-00-Uhr-vom-22,av-o1154939-100.html (ab Minute 7:44)

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