Fragen Sie die Kandidat:innen Ihres Wahlkreises: „Werden Sie sich im Deutschen Bundestag für eine Strahlenminimierung, Vorsorgepolitik und ein 5G-Ausbaustopp (Moratorium) einsetzen?“

>>> Wussten Sie, dass Vieltelefonierer ein 5-fach erhöhtes Risiko für einen Gehirntumor haben?

>>>  Wussten Sie, dass die Mobilfunk-Grenzwerte keine medizinische Schutzkomponente enthalten?

>>>  Mehr dazu – Was die Wissenschaft über die Gesundheitsrisiken der Strahlung sagt:

Hintergrund:  Blitzlicht zum Stand der Studienlage. Die Mobilfunkstrahlung (=nichtionisierende Strahlung) wurde von der WHO schon 2011 als “möglicherweise Krebs erregend” (2B) eingestuft. Die Ergebnisse neuester Studien, der US-amerika­nischen NTP-, der italienischen Ramazzini- und den umfangreichen österreichischen AUVA-Studien sind eindeutig: Mobilfunkstrahlung kann Krebs auslösen. Das deutsche Bundesamt für Strahlen­schutz stellt nach zwei eigenen Studien fest: die Strahlung ist Krebs beschleunigend.  Die neueste Metaanalyse von Choi et al. (2020) bestätigt, dass für Vielnutzer – 17 Minuten tägliche Handynutzung über 10 Jahre – signifikante Beweise für eine erhöhtes Tumorrisiko vorliegen.

Deshalb fordert der weltweit renommierte Experte und ehemaliges ICNIRP-Mitglied Prof. James C. Lin in seinem Artikel zur NTP-Studie  „Clear evidence of cell-phone RF radiation cancer risk“ (IEEE-Magazin) eine Revision der Grenzwerte und die Höherstufung der Strahlung in „wahrscheinlich Krebs erregend“. Andere Wissenschaftler gehen noch weiter, sie fordern die Eingruppierung in die höchste Stufe „Krebs erregend“.

Es gibt mehr als 130 Studien, die Schädigungen von Embryos und Spermien nachweisen. Mehr als 100 Studien liegen vor, die schädliche Auswirkungen von WLAN, u.a. auf den Schlaf, die Konzentration und das Lernen nachweisen.

Die  Grenzwerte, die in Deutschland gelten, wurden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection)  vorgegeben.  sie ist eine Lobbyorganisation der Industrie, das ist  durch Untersuchungen detailliert nachgewiesen. Die Grenzwerte  haben keine medizinische Schutzfunktion. Das bestätigte vor Jahren bereits die Bundesregierung. Trotzdem wird weiter Entwarnung gegeben unter Berufung auf die Grenzwerte.  Sie schützen die Interessen der Industrie. Die Verharmlosung der Risiken setzt sich bei 5G fort.  Das Briefing für die EU-Abgeordneten, in dem auf Grund der Studienlage und vieler offener Fragen vor der 5G-Einführung gewarnt wird, wird von den deutschen Behörden nicht zur Kenntnis  genommen. Und es wurde offiziell vom Technikfolgenausschuss des Bundestages mitgeteilt, dass der angekündigte Bericht zur Technikfolgenab­schätzung zu 5G nicht erstellt wird. Das widerspricht jeglichem Vorsorgegedanken und einer Schutzpolitik.

Mehr erfahren:

Quellenangaben  zu den angeführten Fakten sind in dem Artikel:

Review: Vieltelefonierer haben erhöhtes Tumorrisiko. Neuer Review und Impulsvortrag zum Stand der Forschung https://www.diagnose-funk.org/1635

 

Fundstelle am 4.9.2021:

So schön verstrahlt – nein danke

 

Weiteres aus dem Digitalen Wunderland:  www.digitales-wunderland.de

2 Kommentare zu „Fragen Sie die Kandidat:innen Ihres Wahlkreises: „Werden Sie sich im Deutschen Bundestag für eine Strahlenminimierung, Vorsorgepolitik und ein 5G-Ausbaustopp (Moratorium) einsetzen?““


  1. Bis 19. Juli konnten deutschlandweit in allen 299 Wahlkreisen Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 30. Juli haben die zuständigen Wahlausschüsse darüber befunden, welche Vorschläge sich für einen Platz auf den Stimmzetteln qualifiziert haben. Im Falle der Zweitstimmen geschah dies auf Ebene der Bundesländer, bei den Erststimmen auf Ebene der Wahlkreise.
    Kreiswahlausschuss hat entschieden

    Zum Freiburger Bundestagswahlkreis Nr. 281 gehören neben der Stadt Freiburg die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg und Wittnau.

    Der Freiburger Kreiswahlausschuss hat nach Prüfung der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen acht Bewerberinnen und fünf Bewerber zur Wahl zugelassen. Das sind mehr als bei der vergangenen Bundestagswahl; damals traten elf Personen an. Die Wählerinnen und Wähler haben damit bei der Erststimme die Auswahl zwischen:

    Matern Marschall von Bieberstein (CDU, der Wahlkreissieger 2017) http://www.matern-von-marschall.de
    Julia Söhne (SPD) http://www.julia-soehne.de
    Chantal Kopf (GRÜNE) http://www.chantal-kopf.de
    Claudia Raffelhüschen (FDP) http://www.claudia-raffelhueschen.de
    Marco Näger (AfD) http://www.afd.de/btw-kandidaten-bw/
    Tobias Pflüger (DIE LINKE) http://www.tobias-pflueger.de
    Hanna Kohl (Die PARTEI) http://www.die-partei.net/freiburg/2021/09/03/kanzlerin-h-kohl-ihre-kanzlerin-fuer-deutschland/
    Anke Glenz (FREIE WÄHLER) http://www.bundestagswahl.anke-glenz.de
    Mira Kaizl (MLPD) https://www.mlpd.de/bundestagswahl/kandidaten/mira-kaizl
    Sabine Kropf (dieBasis) https://diebasis-bw.de/bundestagswahl/sabine-kopf/
    Simon Grimm (Die Humanisten) o.A.
    Anna Rasputina (Volt) http://www.voltdeutschland.org/freiburg#kandidatinnen
    Alexander Grevel (KlimalisteBW) http://www.mitglieder.klimaliste.de/candidatures/greVe

    Seit 16. August kann Briefwahl beantragt werden…

    Fundstelle am 4.9.2021: https://www.freiburg.de/pb/1765419.html
    Überarbeitung: Jörg Beger

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