Widerstand gegen Mobilfunk gibt es seit Ausbau des Mobilfunknetzes. Die Argumente haben sich wenig geändert – immer wieder wurden und werden selektiv wissenschaftliche Studien herausgegriffen und als Beweis einer schädlichen Wirkung angeführt. Daraus resultiert die For–
derung nach einem Moratorium und dass 5G erst eingeführt werden soll, wenn seine Unschädlichkeit bewiesen ist. Letzteres ist prinzipiell nicht möglich; erforscht und bewiesen werden kann immer nur ein vorhandener Effekt, nicht aber die Abwesenheit eines Effekts und schon gar nicht die Abwesenheit aller denkbaren bekannten und unbekannten Wirkungen.
Die oftmals unterschiedliche Interpretation von Studienergebnissen beruht auch auf unterschiedlichen Ansätzen in der Risikobewertung. Wie im BfS-StrahlenschutzStand–
punkt zu Verfahren in der Risikobewertung am BfS (www.bfs.de/risikobewertung) dargelegt, bezieht das BfS für seine Risikobewertung alle Studien ein und berücksichtigt dabei die Qualität der Studien nach definierten wissenschaftlichen Kriterien. Besondere Berücksichtigung finden dabei publizierte Übersichtsarbeiten von ausgewiesenen Expertengremien und Organisationen, die strenge Anforderungskriterien erfüllen. Auf dieser Basis kommt das BfS bei umfangreicher Datenlage zu
dem Schluss, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlich gesicherten Belege für gesundheitsschädigende Effekte durch Mobilfunk inklusive 5G gibt und keine signifikante Erhöhung der Strahlenbelastung durch Einführung der
neuen Technologie zu erwarten ist. Den stets verbleibenden wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung wird durch die oben genannten Vorsorgemaßnahmen Rechnung getragen. Aus Strahlenschutzsicht sieht das BfS deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund für ein Moratorium zu 5G.
Fazit
Es gibt – bei umfangreicher Datenlage – keine wissenschaftlich gesicherten Belege für negative Gesundheitseffekte durch 5G unterhalb der bestehenden Grenzwerte. Den stets verbleibenden Unsicherheiten in der wissenschaftlichen Risikobewertung wird über Forschung
Rechnung getragen. Das BfS wird auch weiterhin die wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen kontinuierlich verfolgen, um zeitnah reagieren zu können, wenn sich an dieser Bewertung etwas ändern sollte.
Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.): 5G – Die 5. Mobilfunk-Generation. Reihe: StrahlenschutzStandpunkte. Mai 2021, Seite 6.
Ein Plädoyer für Mobilfunkkonzepte von Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner:
https://www.bsrm.de/mobilfunkanlagen/plaedoyer-fuer-mobilfunkkonzepte/
Gesundheitsrisiko Mobilfunk. Ken Jebsen im Gespräch mit dem Mediziner Prof. Dr. Franz Xaver Adlkofer. 29.3.2019. – http://www.apolut.net/kenfm-am-telefon-franz-adlkofer-podcast/