Landesbauordnung (LBauO BW) soll zugunsten Mobilfunkausbau geändert werden

Gute Nachricht für Handy-Nutzer: Baden-Württemberg will den Ausbau des Mobilfunknetzes forcieren und das Errichten von Mobilfunkmasten erleichtern. Dazu soll die Landesbauordnung geändert werden.

von Michael Schwarz, in: Südkurier 21.9.2022

„Wir sagen den nervigen Funklöchern in unserem Land den Kampf an. Baden-Württemberg braucht ein funktionierendes und leistungsstarkes Mobilfunknetz – in der ganzen Fläche des Landes“, sagt CDU-Landtagsfraktionschef Manuel Hagel.

„Wir senken die baurechtlichen Hürden für den Ausbau von Mobilfunkmasten und stellen sicher, dass es mit der Digitalisierung in Baden-Württemberg weiter vorangeht“, erklärt auch Cindy Holmberg, baupolitische Sprecherin der Grünen im Stuttgarter Parlament.

In Zukunft soll es schneller gehen

Die grün-schwarze Landesregierung plant, mit einer Gesetzesinitiative die Landesbauordnung (LBO) an drei Punkten zu ändern, um den Mobilfunknetzausbau zu beschleunigen. Zum einen sollen künftig höhere Antennenanlagen verfahrensfrei aufgestellt werden können. Das bedeutet, dass zur Errichtung vorher keine Baugenehmigung eingeholt werden muss – es greift also das vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Die maximale Höhe der Anlagen, bei der die Verfahrensfreiheit gilt, soll innerhalb von geschlossenen Ortschaften bei 15 Metern festgeschrieben werden, außerhalb von geschlossenen Ortschaften sollen bis zu 20 Meter gelten. In der aktuell gültigen LBO dürfen nur Antennenanlagen bis zu zehn Metern Höhe verfahrensfrei errichtet werden.

Bei Antennenanlagen steigt nach Angaben des Südwest-Bauministeriums zwar mit zunehmender Höhe die Wahrscheinlichkeit, dass bodenrechtliche Belange berührt würden. Die Bauministerkonferenz der Länder hat jedoch 2019 entschieden, in der sogenannten Musterbauordnung auch freistehende Antennen bis zu einer Höhe von 15 Metern – allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften – in die Verfahrensfreiheit mit einzubeziehen.

Sechs Bundesländer haben bislang diese Erweiterung auf 15 Meter in ihren Bauordnungen umgesetzt. Baden-Württemberg geht mit der geplanten Neuregelung noch weiter.

Zudem wird in der neuen LBO auch geregelt, wie viel Abstand Mobilfunkmasten zu Gebäuden haben dürfen. Hier soll der sogenannte Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 reduziert werden. Das heißt: Bislang mussten Antennen beispielsweise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind es noch zwei Meter.

Drittens können Mobilfunkanbieter provisorisch – also solange sie keinen festen Standort haben – Anlagen bis zu zwei Jahre aufstellen.

Generell misst das Land der LBO beim Ausbau des Mobilfunknetzes eine wichtige Rolle bei. Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur liegt die 4G-Versorgung in der Fläche bei rund 95 Prozent. Mit der Novellierung der LBO soll vor allem der 5G-Standard weiter umgesetzt werden, mit dem bislang im Südwesten eine Fläche von fast 50 Prozent abgedeckt wird. Das Kabinett will sich vermutlich in seiner Sitzung am 27. September mit dem Thema befassen.

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-will-tempo-machen-beim-mobilfunkausbau;art417930,11297152

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