Keine Grenzwerte für die biologische Gefährdung

Die schädliche Wirkung der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (HF.EMF), der Einfachheit halber kurz als Funk bezeichnet, zu ihm zählt auch der Mobilfunk, besteht aus:

  • der thermischen Wirkung und
  • der biologischen Wirkung unterhalb der thermischen Schwelle.

Und auch die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat am 3. März 1992 im Bundesanzeiger verlautet, dass es bei Funkstrahlungen unterhalb der Grenzwerte Effekte auf Zellmembranen und Kalziumhaushalt geben würde:

„Es lassen sich jedoch nicht alle Wirkungen der Hochfrequenzstrahlung mit einer Energieumwandlung in Wärme erklären. Sie können unter Sonderbedingungen, wie über amplitudenmodulierte HF-Felder, auch direkte Wirkungen auf Makromoleküle, Zellmembranen oder Zellorganellen induziert werden“ (…) „Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte (spezifische Absorptionsrate) hierbei teilweise kleiner als 0,01 Watt pro Kilogramm sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen (…).“

Wenn man Grenzwerte für radioaktive Strahlung so ansetzen würde, wie für Mobilfunk, müsste die Gefährlichkeit mit einem Thermometer beurteilt werden. Oder die Schädlichkeit des Rauchens wird anhand der Lungenerwärmung gemessen.

Die zweifelsfrei schädlichen biologischen Wirkungen, die nicht auf Hitze beruhen, wie DNA-Schäden, Krebs oder Gewebeschäden, werden als „Hirngespinste“ von Verschwörungstheoretikern abgetan. Trotzdem sind schon vor etwa 20 Jahren alle großen Versicherungskonzerne aus Versicherungen von Gesundheitsschäden durch Mobilfunk ausgestiegen. Gesundheitsschäden durch Mobilfunk sind nicht versicherbar. Mobilfunk (uns auch jetzt 5G) wird als „Emerging Risk“ beurteilt. Sind die Fachleute der weltweit größtenVersicherungskonzerne wie Allianz, Lloyd oder Swiss-Re also alle Verschwörungstheoretiker?

Um die erwarteten zukünftigen Schadensersatzforderungen von Mobilfunkopfern abzuwenden, wurde durch den industriefreundlichen, „gemeinnützigen“ und privaten Verein ICNIRP e.V. (International Commission of Non Ionisating Radiation Protection) eine „sichere“ Grenzwertregelung entwickelt.

ICNIRP e.V. heißt auf deutsch „Internationale Kommission zum Schutz der nichtionisierenden Strahlung“. Dabei fällt auf, dass der Verein nicht „Schutz vor Strahlung“ , sondern „Schutz der Strahlung“ heißt. Auch die Strahlenschutzkommission (SSK) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schützen per Namensdefinition die Strahlung und nicht die Menschen Der Name ist aus meiner Sicht also Programm.

Die ICNIRP-Richtlinien wurden vielfach kritisiert und auch von Prof. Neil Cherry, im Auftrag der neuseeländischen Regierung, als falsch, irreführend und untauglich bezeichnet. Und das schon im Jahre 2000. Andere Fachleute, Wissenschaftler und Institutionen kritisieren ebenfalls die ICNIRP.  Im Jahr 2020 lehnte ein italienisches Gericht Mitglieder der ICNIRP wegen Befangenheit und Inkompetenz als Gerichtsgutachter ab. Die Nähe der ICNIRP zur Mobilfunkindustrie wurde im Juni 2020 auch von zwei EU Parlamentariern erneut nachgewiesen.

Zudem bekommt die ICNIRP vom Staat die meisten Gelder, wie im Juni 2020 ans Licht kam.

[…]

Die ICNIRP hat ihre 1998 erteileten, mobilfunkbetreiberfreundlichen Grenzwertempfehlungen im Jahr 2020 überarbeitet, um der mit dem 5G-Ausbau steigenden Funkbelastung die Legitimation zu geben. Darin beharren sie auf dem „thermischen Dogma“ und schließen alle biologischen Schäden rundweg aus. Das heißt, wenn man krank wird, dies aber nicht durch Überhitzung geschieht, dann hat das mit den Strahlen nichts zu tun.

Sogar ein ehemals langjähriges und leitendes Mitglied der ICNIRP Prof. James C. Lin, hatte neuerdings die ICNIRP-Grenzwerte kritisiert und Mobilfunkstrahlung als „sicher krebserregend“ bezeichnet. „Es ist an der Zeit, dass die IARC ihre frühere auf epidemologischen Ergerbnissen beruhende Einstufung zur Exposition hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Hinblick auf dere Karzinogenentät für den Menschen verschärft.

Doch Deutschland und die meisten Länder haben diese Grenzwertempfehlungen kritiklos übernommen. Sie wurden vor der ersten ICNIRP-Veröffentlichung 1998 sogar schon im Jahr 1996 von Frau Merkel in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) eingeschrieben.

Per Gesetz sind seitdem Schäden unterhalb des ICNIRP-Grenzwertes ausgeschlossen. Wenn jemand also geschädigt ist, hat er keine Klagemöglichkeit. Die Gerichte weisen die Klagen regelmäßig ab, lassen sie also erst gar nicht zu.

[…]

 

Mutter, Joachim: 5G – Die geheime Gefahr. Wie uns der neue Mobilfunk krank macht und wie wir uns schützen können. 2020. Seite 55-62. – https://www.gu.de/produkte/koerper-geist-seele/alternativ-heilen/5g-die-geheime-gefahr-mutter-2020/

 

1 Kommentar zu „Keine Grenzwerte für die biologische Gefährdung“

  1. Dr. Joachim Mutter:

    „Frühe Kritiker wurden kaputt gemacht, sozial, körperlich, beruflich usw.

    Es ist immer das Dumme, wenn man als Erster den Schaden und die Gefahr erkennt und es auch sagt, dann wird man i.d.R. abgeschossen. Das heißt: die Leute, die immer die Wahrheit gesagt haben, sind halt als erste „abgeschossen“ worden. Dann ging es noch Jahrzehnte weiter, wo dann trotzdem noch Millionen von Leuten gestorben sind, bis es dann irgendwann einmal anerkannt worden ist.“

    Publikation der Europäischen Umweltagentur: „Späte Lehren aus frühen Warnungen“ (2013, 2 Teile), eine Zusammenfassung des Berichts ist hier herunterzuladen:

    Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000

     

    Herzlichen Dank Ihnen fürs Einstellen von Buchvorstellung und diesem sehr informativen Video, Herr Beger!

     

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert