„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“ (20.4.2023)

„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“, sagte die Grünenabgeordnete Dr. Ingrid Nestle in ihrem Eingangsstatement. Viele Regierungen der Vergangenheit hätten das versucht, es sei ihnen aber nicht gelungen.

Deshalb sei es eine erfreuliche, eine gute Nachricht, dass nun der Weg frei sei, um den Rollout voranzubringen. Der sieht unter anderem vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen intelligenten Strommesser hat.

 

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Die Systeme sollen helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD und Die Linke. In diesem Zuge wurde zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Linksfraktion angenommen.

Ein wortgleicher Entwurfe der Bundesregierung (20/6006) wurde in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung für erledigt erklärt. Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/6457) vor. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die die AfD-Fraktion (20/6458) und die Unionsfraktion (20/6459) zu dem Entwurf vorgelegt haben.

[…]

Bundstagsnachrichten:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-de-digitalisierung-energiewende-941066

Dokumentation zu „Digitalisierung der Energiewende“ ( TOP 23, 97. Sitzung, 20.4.2023)

https://www.bundestag.de/mediathek…

1 Kommentar zu „„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“ (20.4.2023)“

  1. Offener Brief des bvmde vom 28. Febr. 2023
    Fundstelle am 20.4.2023:

    https://bvmde.org/2023/03/27/offener-brief-an-die-bundesre-gierung-zu-einer-textergaenzung-im-gesetz-ueber-smartmeter/

     

    An
    elisabeth.winkelmeier-becker@bundestag.de
    Antrag auf Textergänzung im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

    Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker!

    Wir wenden uns an Sie als Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag.

    Im Blick auf das noch abschließend zu beratende Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bitten wir Sie hiermit, einen von uns wahrgenommenen Mangel ernsthaft zu bedenken und für seine Behebung Sorge zu tragen. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs vom 7. 2. 2023 im Parlament-TV hat uns gezeigt, dass keiner der Abgeordneten die mögliche gesundheitliche Belastung durch die Funksignale der gepriesenen smarten Stromzähler erwähnt hat.

    Wenn der Einbau intelligenter Stromzähler auch bei Kleinstverbrauchern ab 2025 zulässig ist und ab 2028 die Messstellenbetreiber sogar verpflichtet sind, die Zähler stufenweise bis spätestens 2032 einzubauen, könnte dies zur Folge haben, dass ein kleinerer Teil der Bevölkerung, nämlich sogenannte elektrosensible Mitmenschen (ca. 7 % der Bevölkerung fühlen sich so) kaum mehr in ihren Wohnungen leben können. Sie reagieren auf Hochfrequenzstrahlung (Mobilfunk) mit dem „Mikrowellensyndrom“, also körperlichen Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Gliederstechen, Schlafproblemen, Herzproblemen oder Blutdruckentgleisungen. Von ihnen handelt z.B. das Buch der Ärztinnen Christine Aschermann und Cornelia Waldmann-Selsam „Elektrosensibel – Strahlenflüchtlinge in der funkvernetzten Gesellschaft“ (2018); das Buch von Renate Haidlauf „Die unerlaubte Krankheit“ bringt Dutzende eindrückliche Fallbeispiele.

    Solche Betroffenen finden heute schon schwer einen verträglichen Wohnraum, weil die neue Heizkosten-Verordnung vom 01.12.2021 für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fernablesbare Verbrauchszähler für Wärme und Wasser vorschreibt. Diese Geräte senden in geringen Abständen einen kurzen, aber für sie lästigen Funk-Impuls. Wissenschaftliche Untersuchungen wie etwa die des Biochemikers Prof. Dr. Martin L. Pall haben gezeigt, dass selbst kurze Funkimpulse im Nanosekunden-Bereich den Kalziumstoffwechsel der Zellen negativ beeinflussen können, was zu neurodegenerativen Krankheiten führen kann. Deshalb raten Pall und uns bekannte Ärzte wie Dr. Joachim Mutter in Freiburg i.Br. von Smartmetern ab. Bitte schauen Sie sich das Video von Pall an:

    https://youtu.be/9qfJyzD4j7c

    Elektro(hyper)sensibilität ist vergleichbar mit einer Art Allergie auf Funkstrahlung, wobei schon kleinste Dosen weit unterhalb der offiziellen Grenzwerte heftige Symptome auslösen können. Stellen Sie sich bitte vor, man würde einem Pollenallergiker in seiner Wohnung ununterbrochen verschiedene allergene Stoffe zwangsweise zuführen, Tag und Nacht; und wenn er die Wohnung verlässt, wird er mit weiteren Pollen aus dem öffentlichen Raum unausweichlich konfrontiert, so dass er keine Möglichkeit mehr hat, sich zu erholen. Das würde man zu Recht als eine Art Folter bezeichnen.
    Elektrosensible Menschen sind in einer vergleichbaren ähnlichen Lage; viele sind verzweifelt wegen ihrer ausweglosen Situation. Es wäre daher dringend zu wünschen, diesen Menschen im Gesetzestext eine Widerspruchsmöglichkeit gegen Funkzähler in ihrem Zuhause zu gewähren.
    Auch rechtstechnisch ist es geboten, Menschen im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit nicht gegen ihren Willen für sie schädliche Zähler aufzuzwingen, nur weil sie auf Stromnutzung angewiesen sind. Der Vertrag mit dem Messstellenbetreiber gehört dem Bürgerlichen Recht an, und insofern sollte eine Vertragsfreiheit prinzipiell garantiert sein.

    Ein Zwang zu einem nicht einvernehmlichen Vertragsschluss würde hingegen dem Öffentlichen Recht zuzuordnen sein, und es müsste dann wie bei einem Verwaltungsakt einer Behörde ein Widerspruchsrecht des Betroffenen nach den Regeln der Verwaltungsgerichtordnung geben. Der im vorliegenden Gesetzentwurf kompromisslos normierte Zwang aber entspricht weder den Regeln der Vertragsfreiheit im Bürgerlichen Recht noch dem Gebot der Widerspruchsmöglichkeit des Verwaltungsrechts. Es ist ein Zwang im rechtsfreien Raum und entspricht nicht der Rechtstaatlichkeit in einer Demokratie.

    Zudem wird das bürgerliche Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 Abs.1 GG) eingeschränkt, und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) wird aus den genannten Gründen zu wenig respektiert. Im Übrigen kommt wohl auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) zu kurz, aber das ist ein anderes Thema.
    Jedenfalls können Grundrechte bekanntlich nur unter den Voraussetzungen des Art.19 GG eingeschränkt werden: Das Gesetz muss die Grundrechteinschränkungen unter Angabe der verletzten Grundrechts-Artikel ausdrücklich benennen gem. dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem muss das Gesetz verhältnismäßig sein. Der vorliegende Entwurf entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er für vulnerable Gruppen keinerlei Ausnahmen vorsieht, deren fundamentalste Rechte er verletzt – insoweit dürfte er sogar als verfassungswidrig einzustufen sein.

    Wir möchten daher einen Textvorschlag eines ausdrücklichen Widerspruchsrecht für Betroffene formulieren:

    „Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einzulegen gegen den Einbau eines fernablesbaren bzw. funkenden Zählers sowie gegenüber Technologien, die Datenübertragung mittels aufmodulierter Signale über die häuslichen, in der Regel unabgeschirmten Stromleitungen unter Verwendung von Powerline Communication (PLC, D-LAN) betreiben. Unter einer besonderen Situation können glaubhaft gemachte gesundheitliche Diagnosen verstanden werden, denen zufolge eine Hypersensibilität gegen elektromagnetische Strahlung besteht (Elektrosensibilität, ferner MCS = Multiple Chemikalien Sensibilität).“

    Bitte setzen Sie sich für eine entsprechende Lösung ein – im Namen von Menschlichkeit, Recht und Gerechtigkeit. Ohne Wohnung ist ein Leben in Menschenwürde schwer möglich. Helfen Sie mit, dass das neue, so wichtige Gesetz nicht manchen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Wohnen gleichsam zur Hölle macht! Ethisches Handeln gebietet, dass man anderen Menschen keinen Schaden zufügt. Der neueste 311-seitige Bericht des Ausschusses für Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) vom 14. Februar 2023 (Drucksache 20/5646) stellt diesbezüglich übrigens einen Schritt in die richtige Richtung dar; er trägt den Titel: „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“.

    Wir hoffen auf Ihr Verständnis, hören gerne von Ihnen und grüßen Sie freundlich!

    Gerd Pfister, 2. Vorsitzender, Leiter der Arbeitsgruppe Smartmeter des
    Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V.
    c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband
    Charles-de-Gaulle-Str. 4
    81737 München

     
    Literaturhinweise:
    Werner Thiede: Mythos Mobilfunk. Kritik der strahlenden Vernunft, 2012
    Ursula Niggli: Land im Strahlenmeer. Über die gesundheitlichen Auswirkungen von Funkstrahlungen bei Mensch und Tier – eine europäische Diskussion, 2017
    Franz Adlkofer u.a.: Elektrohypersensibilität. Risiko für Individuum und Gesellschaft, 2018
    Martin L. Pall: 5G als ernste globale Herausforderung. Beweise für acht große Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder (EMF) und ihre Wirkmechanismen, 2019
    Margit Krug: Lauschangriff durch smarte Zähler, 2020
    Renate Haidlauf: Die unerlaubte Krankheit, 2022

     

     

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