Bewertungsdilemma Mobilfunk

Wie wir das Unvermögen staatlicher Risikobewertung endlich überwinden

Erscheinungsdatum: 11. April 2023 im Metropolis Verlag, für Ökonomie, Gesellschaft und Politik, Weimar bei Marburg.

Inhaltsverzeichnis: Kuehling_Bewertungsdilemma-Mobilfunk-11-04-2023-Inhalt

 

Seit Beginn der Umweltdiskussion in den 1970er Jahren werden die Fragen einer fachlich und gesellschaftlich verlässlichen Bewertung von Risiken und Gefahren verschiedener Umwelteinflüsse (Schadstoffe, Strahlung, Lärm etc.) immer wieder gestellt und auch bearbeitet. Eine verbindliche Antwort zum Umgang damit, insbesondere die Regulierung von Risiken unterhalb einer sichtbaren Schadensschwelle, lässt jedoch bis heute auf sich warten. Auch die jetzt vorgelegte Technikfolgenabschätzung für den Deutschen Bundestag über die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder macht nach einer ersten Analyse wenig Hoffnung auf Änderungen.

 

Am Beispiel der elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunks soll daher die Frage beantwortet werden: »Wie können wir umgehen mit möglichen Risiken und Gefahren, damit Menschen und Umwelt ausreichend geschützt werden?« Aufbauend auf der Methodik einer ›Umweltbewertung‹ sowie den rechtlichen Vorgaben zum Gefahrenschutz und zur Vorsorge, werden Hintergründe aufgezeigt sowie vielfältige Vorschläge und Lösungen zur transparenten und die gesellschaftlichen Gruppen einbeziehenden Vorgehensweise vorgestellt.

Dazu setzt sich der Autor in einem ersten Teil mit der Methodik einer Bewertung auseinander, konkretisiert dies in einem zweiten Teil am Beispiel der gesundheitlichen und Umweltfolgen nichtionisierender Strahlung, um in einem dritten Teil Beispiele für Handlungs- und Umsetzungsmöglichkeiten zu geben.

In einem vierten Teil werden das Unvermögen bzw. die Hemmnisse der gesellschaftlichen Akteure beim Umgang damit diskutiert.

Hierbei kann der Autor auf seine langjährige, wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre zu Fragen der Bewertung verschiedener Umweltrisiken zurückgreifen und mit seinen Erfahrungen u. a. aus der Teilnahme an Gesetzgebungsverfahren ebenso verbinden wie mit seiner ebenfalls langjährigen, umweltpolitischen und ehrenamtlichen Bearbeitung des Themas auf der Bundesebene eines großen deutschen Umweltverbands.

 

Fundstelle: Bewertungsdilemma-Mobilfunk

1 Kommentar zu „Bewertungsdilemma Mobilfunk“

  1. “ ‚Wie umgehen mit möglichen Risiken und Gefahren, damit Menschen und Umwelt ausreichend geschützt sind?‘ Man sollte erwarten, dass die nach mehreren Jahren Bearbeitung jetzt vorgelegte, umfangreiche Technikfolgenabschätzung für den Deutschen Bundestag erschöpfend Auskunft gibt und entsprechende Handlungsoptionen aufzeigt. Doch im Ergebnis wird […] die […] Verdrängung einer ehrlichen Problemsicht durch relativierende Einschätzungen verstärkt. […] Am Beispiel der historischen Betrachtung lässt sich zeigen, dass die grundsätzlichen Probleme einer verlässlichen Risikobewertung bereits früh erkannt wurden. Fachkundige und hochrangige Analysen verstärkten diese Problemsicht sogar, aber die daraufhin konkretisierten Lösungen in Richtung einer rechtlichen verankerten Zielorientierung über die angestrebte Umweltqualität im Entwurf eines Umweltgestzbuches wurden wieder verworfen. […]

    Letztlich wird (hier in dieser Betrachtung) das Ziel verfolgt, das jahrzehntelange Aussitzen einer fachlichen und rechtlich objektiven Risikobewertung zu verdeutlichen und so die Notwendigkleit einer transparenten und strukturierten Regulierung sichtbarer werden zu lassen. Der generelle Schwerpunkt liegt dabei auf der Bewertungslogik und -methodik am Beispiel des Immissions- und Strahlungsschutzes, wobei die medizinisch-wirkungsseitigen Aspekte eher aus dem Blickwinkel einer begründbaren Risikobewertung betachtet werden. [….] 

    Mit dem zweistufigen Bewertungssystem, bestehend aus einem Ziel- und einem Handlungsstandard, können die rechtlichen Erfordernisse des Gefahrenschutzes und der Umweltvorsorge erfüllt und praktisch angewendet werden. Dabei kann auf bereits früher schon entwickelte Vorschläge und Verfahren zurückgegriffen werden“ (KÜHLING 2023, 11-13).

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