Erd-Charta, Kapitel III, Absatz 6
Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik. Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
a
Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler Umweltschäden zu verhin-
dern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse fehlen oder keine abschließende Risikoanalyse zulassen.
b
Die Beweislast denen auferlegen, die behaupten, ein beabsichtigter Eingriff verursache keine
signifikanten Schäden. Die Verursacher von Umweltschäden sind als Verantwortliche haftbar zu machen.
c
Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen, langfristigen, indirekten, weit-
räumigen und globalen Folgen menschlichen Handelns gründlich erwogen werden.
d
Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung von radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen.
e
Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen, vermeiden.
Hintergrund:
Der Text der Erd-Charta wurde im Jahre 2000 nach mehrjährigen weltweiten Konsultationen von VertreterInnen zahlreicher Organisationen aus verschiedenen Ländern verabschiedet. Veröffentlichung der Erd-Charta am 29. Juni 2000 im Friedenspalast in Den Haag
Die ÖIEW beschließt, die Erd-Charta zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen, und veröffentlicht die deutsche Übersetzung der Final Version von 2000.
Die Chronik der Erd-Charta seit 1976 : https://erdcharta.de/ueber-die-initiative/zeitleiste/
Die Erd-Charta wurde in 65 Sprachen übersetzt.
Der Text der Erd-Charta in deutscher Sprache: https://erdcharta.de/fileadmin/Materialien/Erd-Charta_Text.pdf – Erd-Charta_Text_2012
Anmerkung des Übersetzers:
Original engl. „ecological integrity“ = Unversehrtheit, Ganzheit, Vollständigkeit; wäre nur unvollständig mit „ökologisches Gleichgewicht“ zu übersetzen.