Im Plenum des Aktionsbündnisses Freiburg 5G-frei wurde am 4. April beschlossen, die gesammelten gezeichneten Einwohneranträge an den Gemeinderat der Stadt Freiburg zur amtlichen Prüfung einzureichen.
Das Aktionsbündnis hatte eine Beteiligung von über 2500 Einwohnern von Freiburg festgestellt.
Gemäß der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg gilt für den Einwohnerantrag, dass
in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern muss er von mindestens 1,5 vom Hundert der antragsberechtigten Einwohner der Gemeinde, jedoch höchstens von 2 500 Einwohnern unterzeichnet sein.
(vgl. https://freiburg.5g-frei.org/einwohnerantrag-starten/)
Am 24. April war es dann soweit und Sabine und Ulrike vom Aktionsbündnis sprachen mit den unterschrieben Anträgen beim Amt für Bürgerservice vor. Mit einem Ergebnis ist in ca. 1 Monat zu rechnen. Die amtliche Einwohnerzahl und die rechtliche Gültigkeit der Mitunterzeichner müssen festgestellt werden.
Den Termin zur Übergabe an den Gemeinderat, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat das Aktionsbündnis bereits angefragt.
Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet der Gemeinderat. Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat der Gemeinderat oder der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln; er hat hierbei die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags zu hören.
Amtliche Einwohnerzahl: 234.563 Personen (30.09.2022)
Fundstelle am 26.4.2023: https://www.freiburg.de/pb/207904.html
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