Einwohnerantrag (GemO): 2218 Unterstützungsunterschriften gültig – Bis zum Ziel von 2500 sind es nur noch 282!

Das Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei hatte am 24.04.2023 den Einwohner_innenantrag mit insgesamt 2.741 Unterschriften abgegeben. Das Amt für Bürgerservice- und Informationsmanagement hat danach die Unterschriften geprüft.

Als Ergebnis dieser Prüfung teilt das Amt für Bürgerservice mit Datum vom 30. Mai 2023 dem Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei über die Vertrauensleute mit, dass lediglich 2.147 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen. Doppelunterschriften oder Unterschriften von Personen ohne Wohnsitz in Freiburg sind nicht gültig.

Daraufhin beschloss das Aktionsbündnis (s.u.), den Antrag zurückzuziehen, da der Gemeinderat sonst dessen Unzulässigigkeit mangels erforderlicher Unterstützeranzahl hätte feststellen müssen, wenn in den noch verbleibenden Tagen nich die ca. 350 fehlenden Einwohneranträge hinzugekommen wären. Das bedeutet, dass seither die Phase der Mitunterzeichnung weitergeht – bis zur nächsten Einreichung an den Gemeinderat durch die Vertrauensleute…

Nach Rücksprache und erneuter Einsicht beim Wahlamt am 28. Juni durch Vertrauensmann Bernd Budzinski wurde die gültige Anzahl der Einwohneranträge nach oben auf 2.218 berichtigt. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen des Quorums nur noch zusätzliche 282 mitunterzeichnete Einwohneranträge erforderlich sind!

Das erforderliche Quorum ist noch nicht ganz erreicht. Nach den Regelungen der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderates zur Feststellung der Zulässigkeit oder Nicht-Zulässigkeit erforderlich. Da der Einwohnerantrag bis auf weiteres zurück gezogen ist, verschiebt sich der Moment der Feststellung der Zulässigkeit oder Nicht-Zulässigkeit durch den Gemeinderat in die Zukunft.  Wenn

das Quorum nicht erreicht ist, wird die Stadtverwaltung für den Gemeinderat […] eine Vorlage einbringen, nach der die Unzulässigkeit des Antrages beschlossen werden soll. […]

Sofern das Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei weitere Unterschriften einreichen will, kann dies bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Gemeinderat getan werden“ (vgl. Bernd Mutter, Digitales und IT, Dezernat I, Stadt Freiburg 30.05.2023).

 

Diese Informationen zum Einwohner_innenantrag gemäß §20b Gemeindeordnung sind im Plenum des Aktionsbündnisses Freiburg 5G-frei am 6. Juni behandelt und beraten worden. Der Einwohnerantrag ist inzwischen durch die Vertrauensleute mit Wirkung zum 19. Juni 2023 zurück genommen worden. Das bedeutet, dass die „Zulässigkeit des Einwohnerantrags „5G-frei“ kein TOP für Gemeinderat am 26. Juni 2023 sein wird. Zuvor hatte das Aktionsbündnis nach Rücksprache mit dem „Wahlamt“ bei der Stadt Freiburg folgende Information zur Kenntnis bekommen (stand 16. Juni 2023):

Bei Rücknahme des Einwohnerantrags werden die bisher eingereichten Unterschriften nicht vernichtet, sondern bis auf weiteres [beim „Wahlamt“ der Stadt] aufbewahrt. Sollten später weitere Unterschriftenlisten eingereicht werden und ein neuer Antrag mit dem selben Inhalt gestellt werden, werden [im „Wahlamt“] die bereits eingereichten Unterschriften, soweit sie den gesetzlichen Gültigkeitsanforderungen entsprechen, mit berücksichtigt.

 

 

 

Kontakt zur Strategiegruppe Einwohnerantrag im Aktionsbündnis:  einwohnerantrag [@] freiburg.5G-frei.org

Strategiegruppe Kontakt zum Gemeinderat im Aktionsbündnis:  gemeinderatkontakt [@] freiburg.5G-frei.org

 

Informationshinweis „Einwohnerantrag stellen“ der Stadt Freiburg / Amt für Bürgerservice und Informationsmanagment, Abteilung Wahlen

https://www.freiburg.de/pb/-/205332/einwohnerantrag-stellen/vbid292

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