Mit dem Ausbau der 5G Mobilfunktechnik wird die bestehende Mobilfunkinfrastruktur konsequent weiterentwickelt und damit sehr stabile und auch sehr schnelle Datenverbindungen ermöglicht – eine Grundvoraussetzung für eine moderne, leistungsfähige digitale Zukunft.
Der Aufbau eines 5G Mobilfunknetzes ist grundsätzlich mit den vorhandenen Mobilfunknetzen vergleichbar. Funkanlagen (Basisstationen) bilden Funkzellen aus, die in Anhängigkeit der eingesetzten Antennentechnik bedarfsgerechte Versorgungsbereiche ausbilden. Bei 5G werden hierzu u.a. ganz gezielt Techniken eingesetzt, die einen sehr effektiven bedarfsorientierten und damit Feldstärke minimierenden Betrieb ermöglichen. Wegen des höheren Frequenzbereichs werden im Vergleich zu bisherigen Mobilfunknetzen mehr Basisstationen benötigt.
Für die Bewertung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern sind die in 5G Netzen eingesetzten Techniken selbst eher zweitrangig. Wie bei jeder anderen Funkanlage auch, ist vielmehr die beantragte maximale Anlagenauslastung mit den damit verbundenen Emissionen maßgeblich. Eine Sonderstellung nimmt deshalb die 5G Technik in Bezug auf den Personenschutz nicht ein.
Auch eine ausschließliche Bewertung von 5G Anlagen macht in Bezug auf den Personenschutz wenig Sinn, da zur Gewährleistung des Schutzes in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen alle relevante Emissionen von Funkanlagen zu betrachten sind. Nur so lässt sich der Schutz von Personen auf der Grundlage der gesetzlichen Grenzwerte vollständig gewährleisten.
Sowohl die erteilten Standortbescheinigungen der BNetzA als auch die durchgeführten EMF-Messreihen beziehen sich auf alle relevanten Aussendungen. Mit dieser Vorgehensweise stellt die Bundesnetzagentur bundesweit sicher, dass die Einhaltung der gesetzlichen Personenschutzgrenzwerte umfassend und nicht nur für einzelne 5G – Anlagen gegeben ist.
Fundstelle am 24.3.2022: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html