Mobilfunkkonzepte und Schutzzonen
PRESSEMITTEILUNG
Freiburg, den 21.02.2024
Betr.: Einwohnerantrag zu 5G-Mobilfunk in Freiburg
Mobilfunkkonzepte und Schutzzonen
Beschlussvorlage GR-24/036 für den Freiburger Gemeinderat
zur Sitzung am Dienstag, den 27.02.2024.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Jahr veröffentlichte der Technikfolgenausschuss des Deutschen Bundestags anlässlich der Einführung von 5G seine Bewertung der Mobilfunkrisiken, die von allen Parteien getragen wird. Er sah sowohl Grund zur Vorsorge, als auch zu verstärkter Forschung, und empfahl vorsorglich und auch im Hinblick auf strahlenempfindliche Personen, die keine (vermehrte) Funkstrahlung mehr ertragen (und häufig bereits in Funklöchern oder Kellern leben), Schutzzonen „ohne Funk“ oder mit „stark verminderter Sendeleistung“ “in Betracht zu ziehen – ergänzt von (lokalen) „Handyverboten“ (TAB 2022, S. 17; https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf).
Die Medien berichteten unsres Wissens hierüber nicht, obwohl damit eine jahrelange Auseinandersetzung einen vorläufigen Abschluss gefunden hat. Berichtet wurde auch nicht über die Forderung des Niederländischen Gesundheitsrats von 2020, das (echte) 5G mit den besonders hohen Frequenzen (> 26 GHz) bis zu einer Klärung der Gesundheitsfolgen nicht einzuführen, was einem vielfach geforderten Moratorium entspricht.(1)
In Freiburg (i. Brsg.) sammelte derweil eine Bürgerinitiative rund 3000 Unterschriften (2647 gültige), um beide Forderungen durch planerische Ausweisung in mindestens zwei Wohngebieten umzusetzen, da für Unterbringung und gesundes Wohnen primär die insoweit autonomen Gemeinden zuständig sind.
Geplant ist die Erhaltung eines sog. Beinahe-Funklochs ohne Indoor-Versorgung (im Ortsteil Kappel) und auch die modellhafte Neuplanung eines ebensolchen Wohnquartiers in einem neuen Stadtteil (Dietenbach) mit Glasfaser-Grundversorgung Innen und kleinzelliger Mobilfunkversorgung Außen.
Über diesen Einwohnerantrag nach § 20b GemO wird am nächsten Dienstag 27.02.2024 im Gemeinderat der Stadt Freiburg verhandelt und entschieden. Unsere Stellungnahme zu den Bedenken der Stadtverwaltung (Anhang 1) sowie eine Kurz-Beschreibung unserer Zielsetzung einschließlich der Belege für die Anerkennung der Elektrosensibilität (Anhang 2) sind angefügt. Gerne geben wir weitere Informationen (Tel. 0761-709814).
Mit besten Grüßen
Bernd Irmfrid Budzinski
Richter am VG a.D.
(‚Vertrauensperson der Initiative)
Fußnote:
(1) „The committee recommends not to use the 26 GHz frequency band for 5G for as long as the potential health risks have not been investigated“ https://www.healthcouncil.nl/binaries/healthcouncil/documents/advisory-reports/2020/09/02/5g-andhealth/Advisory-report-5G-and-health.pdf – Seit 2023 ist auch in den Niederlanden die Elektrohypersensibilität als Behinderung anerkannt – wie in Schweden, Kanada und durch die EU; https://stralingsbewust.info/2023/12/21/historischeomslag-erkenning-ehs-in-nederland-is-een-feit/