Offener Brief an die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“

Den offenen Brief an die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“ finden Sie unter folgendem Link:

DF_UMG_Paulini_200515  

In diesem Brief schlägt diagnose:funk dem Bundesamt für Strahlenschutz folgende Handlungsoptionen vor:

1. Grundsätzliches zur Studienlage

Eine Neuinterpretation der Studienlage ist erforderlich, die sich nicht an der ICNIRP orientiert. Das EMF-Portal muss wieder finanziert werden, um Hochfrequenzforschungen zu dokumentieren und auszu­werten. Auf dieser Grundlage müssen neue Leitlinien zum Strahlenschutz erarbeitet werden, unter Beteiligung von Wissenschaftlern aller Fachrichtungen und diagnose:funk.

2. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt aus und fördert folgende Forschungsprojekte

Die Auswirkungen des hochfrequenten elektromagnetischen Frequenzmixes (GSM, UMTS, LTE, 5G, WLAN, Radar, UKW, DAB+, DVB-T, etc.) auf Zellen.
Die Auswirkungen verschiedener Frequenzen in Kombination mit anderen Umweltnoxen.
Die Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen auf Kinder, die bereits 2005 erarbeitet, aber nie umgesetzt wurde, wird in aktualisierter Form bearbeitet, mit dem Ziel, Langzeitstudien auf den Weg zu bringen.[37]
Begleitforschung zu den Wirkungen auf den Organismus von moduliertem LED-Licht und LED-Infrarot-Strahlung, wie es bei VLC, einer Alternative zu WLAN, genutzt wird.

3. Politische Forderungen

Anpassung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung an den Stand der Forschung im Bereich der nieder- und hochfrequenten nichtionisierenden elektromagnetischen Strahlung.
Zu allen Frequenzen von LTE und 5G werden Studien ausgeschrieben, nach Fertigstellung eine Technikfolgenabschätzung erstellt. Bis dahin muss ein Moratorium für 5G gelten.
Keine weitere Zusammenarbeit mit der ICNIRP.
Die Studien zu 5G werden nicht an Prof. Alexander Lerchl vergeben, sondern neu ausgeschrieben. Seine Statements, dass nichtionisierende Strahlung prinzipiell keine schädlichen Effekte haben kann, und seine Kronzeugentätigkeit insbesondere für die österreichische Mobilfunkindustrie disqualifizieren ihn für diese Tätigkeit.
Ein Moratorium für 5G-Mobilfunk in allen Frequenzen bis eine Technikfolgenabschätzung vorliegt und ein gesellschaftlicher Konsens über die Ergebnisse hergestellt ist.

4. Verbraucherschutzregelungen

Das Bundesamt für Strahlenschutz fordert, dass alle Geräte auch über einen Kabelanschluss zur Datenübertragung verfügen.
Alle WLAN-Geräte müssen leistungsgeregelt und automatisch abschaltbar sein (Eco-WLAN).
DECT-Dauerstrahler werden verboten.
Vorsorgeorientierte Altersbeschränkung für die Nutzung von Smartphones.
Smartphones müssen für Kinder Zeitbeschränkungen haben.
Endgeräte wie z.B. Smartphones, Tablets und Spiele mit Funkanwendungen müssen bei hoher Strahlenbelastung diese anzeigen und vor dem Gebrauch warnen.
Aufklärung über Risiken für die Fertilität. Aufklärung und Warnhinweise für Schwangere.
Strahlenminimierungskonzepte für die Outdoor-Versorgung werden gefordert und gefördert – z.B. durch eine Trennung von Indoor- und Outdoor-Versorgung – verpflichtendes Roaming u.a.
Mikrowellenbasiertes WLAN darf an Schulen und Kindergärten nicht standardmäßig eingeführt werden. Kabelgebundene Lösungen müssen Vorrang haben. Verbot von Dauerstrahlern in der Schule.
Schulprojekte der VLC-/IR-Technologie werden mit wissenschaftlicher Begleitung gefördert.
Schutz für Elektrohypersensible analog dem Nichtraucherschutz durch Schaffung mobilfunkfreier Zonen, u.a. in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und dem ÖPNV.
Förderung und konzeptionelle Unterstützung strahlungsarmer Wohn- und Erholungsgebiete.
Meldestellen für Elektrohypersensible z.B. bei Ärztekammern / städtischen Gesundheitsämtern.
Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit.

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566

 

 

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