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Plenum Einwohnerantrag
14. April 2021, 19:00 - 21:30
Kontakt & Anmeldung: < plenum [ät] freiburg.5g-frei.org >
Der Versammlungsort in Freiburg wird dem Teilnehmenden mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund des dynamischen „Infektionsgeschehens“ (s.u.) und der verordneten Hygieneauflagen besonders eingeschränkt.
Agenda (vorläufig):
Alle Punkte beziehen sich insbesondere auf die Vorbereitung, bzw. Zeichnung des Einwohnerantrags
– Rundlauf zur gesundheitlichen Lage in der Strategiegruppe Einwohnerantrag im Aktionsbündnis
– Häufig gestellte Fragen zum Einwohnerantrag
– Antworten auf Fragen zum Einwohnerantrag
– Gegebenenfalls Mit-Unterzeichnung des Einwohnerantrags und
– Abgabe des unterzeichneten Einwohnerantrags an eine Vertrauensperson
– Erfahrungen und Rückmeldungen zur Durchführung von Informationsständen zur Zeichnung
– Ergebnis zur Raumfindung für Versammlungen zum Einwohnerantrag (TZ > 25)
– Vorbereitung von Aktionen am 24. April
– Vorbereitung einer Flugschrift
– Redaktionsgruppe Infobrief (Newsletter) wieder einrichten
– Verstärkung der Unterstützergruppe WebautorInnen durch Fortbildungsangebote und Training (Interessent*innenliste)
– Vorbereitung des Redemanuskripts zur mündlichen Begründung des Einwohnerantrags an den Gemeinderat
– Termine (Webredaktion)
– Aktuelle Meldungen (Webredaktion)
Rechtliche Hinweise:
Das Plenum findet statt unter Beachtung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg und gegebenfalls auf Basis eines eigens erstellten Hygienekonzeptes zur etwaigen Vorlage an zuständige Behörden.
Dies verordneten Rahmenbedingungen sind begründet durch die im Bundestag erstmals am 25. März 2020 festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz § 5) (vgl. hier). Diese epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde durch den Bundestag am 18. November 2020 wiederholt festgestellt (vgl. hier) und die Regelungen zuletzt am 4. März im Rahmen der Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert (vgl. hier).
§10 (3) 1 Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 29.3.2021 löst § 1b (2) Corona VO BW ab findet Anwendung:
Ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind folgende „sonstige Veranstaltungen“ zulässig:
[…] Sammlung von Unterstützungsunterschriften für […] Einwohneranträge […],
Haben Sie Fragen zu einer Veranstaltung? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder direkt an:
info@freiburg.5g-frei.org (PGP-Schlüssel)