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Plenum Einwohnerantrag
2. Februar 2021, 19:00 - 21:30
Das Plenum findet statt unter Beachtung der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie der 26. Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) auf Basis eines eigens erstellten Hygienekonzeptes zur etwaigen Vorlage an zuständige Behörden.
Der Versammlungsort in Freiburg wird mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Zeit und Ort sind seit dem 11.12.2020 fixiert. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der verordneten Hygieneauflagen zusätzlich begrenzt.
Kontakt & Anmeldung: < plenum [ät] freiburg.5g-frei.org >
Versammlungsleitung: Jörg Beger
Agenda (vorläufig, stand 20.1.2021):
– Erkennungsdienstliche Behandlung anwesender uniformierter und nichtuniformierter Polizistinnen und Politisten gegenüber der Leitung dieser Versammlung „Einwohnerantrag“
– Rundlauf zur gesundheitlichen Lage in der Strategiegruppe Einwohnerantrag im Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei ! <gesundheit [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Häufig gestellte Fragen zum Einwohnerantrag
– Antworten auf Fragen zum Einwohnerantrag
– Gegebenenfalls Mit-Unterzeichnung des Einwohnerantrags und
– Abgabe des unterzeichneten Einwohnerantrags an eine Vertrauensperson
– Reaktionen zum Schreiben an Gemeinderäte mit Information zum Einwohnerantrag
– Stand der Vorbereitung der Zwischenauswertung von Mitunterzeichnungen für den Einwohnerantrag <einwohnerantrag [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Erfahrungen und Rückmeldungen zur Durchführung des Informationsstands „Kartoffelmarkt“ zur Ermöglichung von Mitunterzeichnungen für den Einwohnerantrag <infostaende [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Verstärkung der „Unterstützergruppe WebautorInnen für Informationen zur Beteiligung am Einwohnerantrag“ durch Fortbildungsangebote und Training <webautoren [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Auswirkung auf den Einwohnerantrag durch die Mitwirkung im „Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland“ (BVMDE) <bvmde [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Auswirkung des Einwohnerantrags auf das „Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland“ (BVMDE) <bvmde [ät] freiburg.5g-frei.org>
– Auswirkung des Einwohnerantrags auf die überregionale Vernetzungen im Mobilfunk Bürgerforum
– Bildung neuer Strategiegruppen im Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei ! Z.B. „Fragen zur Kanditadinnen und Kandidaten für den Landtag 2021 im Wahlprüfstein von ecotrinova e.V., z.B. Kontaktgruppe Landtagsabgeordnete bzw. Kandidat*innen zur Landtagswahl
Der Versammlungsort in Freiburg wird mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben. Zeit und Ort sind seit dem 11.12.2020 fixiert. Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der verordneten Hygieneauflagen zusätzlich begrenzt.
Kontakt: < plenum [ät] freiburg.5g-frei.org >
Versammlungsleitung: Jörg Beger
Rechtliche Hinweise des Veranstaltungsleiters für die Teilnahme:
Die Veranstaltung ist eine Maßnahmen im Sinne von § 1b (2) CoronaVO Baden-Württemberg
Die Maßnahmen oder Veranstaltungen für die Sammlungen von Unterschriften für den Einwohnerantrag des Aktionsbündnisses Freiburg 5G-frei ! seit dem 27.11.2020, insbesondere auch unter Berücksichtigung der „Corona Verordnung“ des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO BW) seit 11. Januar 2021 sind zugelassen (§ 1b (2) CoronaVO BW). Siehe auch www.Freiburg.5G-frei.org
Die Einhaltung der Abstandsregel nach § 2 CoronaVO BW ist dabei erforderlich.
Hinweg vor 20 Uhr:
Sofern es für die Teilnahme an der vorgenannten Veranstaltung erforderlich ist, besteht für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstiger Unterkunft in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr damit ein triftiger Grund und der Aufenthalt in diesem Sinne ist genau dafür zu gestatten (§ 1c (1) 19 CoronaVO BW).
Nachhauseweg nach 20 Uhr:
Sofern es für die Teilnahme an vorgenannter Veranstaltung erforderlich ist, besteht für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags damit ein triftiger Grund und der Aufenthalt in diesem Sinne ist genau dafür zu gestatten (§ 1c (2) 12 CoronaVO BW).
Druckvorlage für eine mögliche Teilnahmebescheinigung zur Vorlage vor Gericht:
Teilnahmebescheinigung-02-02-2021
Ergänzende Hinweise:
1500 PCR-Tests wurden sequenziert und es wurde festgestellt, dass es sich tatsächlich um Influenza A und B handelte, nicht um SARS-CoV2. Harald Steger, 29.1.2021 bei www.20plus1.org
Noch mehr Beweise, dass Lockdowns eine gefährliche Lüge sind
Im Rubikon-Exklusivinterview mit Flavio von Witzleben spricht Rechtsanwältin Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, über PCR-Test, über Quarantäne und zum zivilen Ungehorsam gegen die Grundrechtseinschränkungen (28.1.2021)
https://www.rubikon.news/artikel/die-verfassungsfeinde-2
Gericht vor Entscheidung – Punkt.PRERADOVIC mit Rechtsanwalt Dr. jur. Reiner Füllmich (25.1.2021)
Querdenken 711 ist zurück aus der Winterpause – Vorbereitungen zur ersten Großdemonstration im Frühjahr laufen (25.1.2021)
Demonstration in München trotz Ausgangssperre durch Verwaltungsgerichtshof genehmigt | BR24 am 25.1.2021
Auf der Querdenken Demonstration vom 21.01.2021 in Schwäbisch Gmünd zitiert Michael aus der Landesverfassung Baden Württemberg und stellt fest, das die Landesregierung viele der sinnvollen und demokratischen Gesetze nicht einhält oder um-interpretiert. Der Hinweis auf unsere Demokratische Grundordnung und andere wichtige Rechtsthemen wie Eingriffe in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit durch beispielsweise Verbot, Auflösung, Beschränkung der Art und Weise der Durchführung einer Versammlung oder die Anwesenheit von Politisinnen und Polizisten bei einer Versammlung. Die rechtfertigungsbedürftige Anwesenheit von uniformierten und nichtuniformierten Polizeibeamten werden erörtert um die Bevölkerung für ihre Rechte zu interessieren.
Kontaktsperre wegen „Corona“ im April 2020 als verfassungswidrig beurteilt. Urteil am Amtgericht Weimar am 11.1.2021; Az: 6 OWi-523 Js 202518/20. Corona-Urteil-Weimar-Thueringer-Allgemeine-25-01-2021 Freispruch-Vorlaeufiges-Urteil-11-1-2021
Kommentar von Rechtsanwalt Dr. jur. Reiner Füllmich (www.corona-ausschuss.de) am 21.1.2021 zum Urteil am Amtgericht Weimar am 11.1.2021; Az: 6 OWi-523 Js 202518/20.
Prof. Dr. Stefan Hockertz über PCR Test ist nicht CE zertifiziert (19.12.2021)
Prof. Dr. Stefan W. Hockertz war Direktor des Instituts für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf. Er war Privatdozent für Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und C3-Professor für Molekulare Immuntoxikologie.
Rechtsanwältin Dr. jur. Renate Holzeisen über rechtliche Klagen gegen den PCR-Test bzw. PCR-Test-Missbrauch (28.1.2021)
Dr. rer. nat. Stefan Lanka – Virus & PCR, Teil 1-3 (10.1.2021)
Warum Lockdowns nicht funktionieren und die Schwächsten verletzen
www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Verfassungsgebende Versammlung: Prozess durch Bürgerinitiative GemeinWohlLobby am 24.11.2020 gestartet.
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