Frequenzvergabe Kommunikationstechnik


…und was bei der Technikfolgenabschätzung und der Risikokommunikation zu den Mobilfunk-Kommunikationstechnologien zu berücksichtigen ist:

– GSM Langzeitanwendungen, bzw. -immission (2G: Vergabe der zugehörigen Mobilfunk-Frequenzen seit 1989),
– UMTS Langzeitanwendungen, bzw. -immission (3G: Versteigerung der zugehörigen Mobilfunk-Frequenzen im Jahr 2000 und Technikfolgenabschätzung 2003),
– LTE Langzeitanwendungen, bzw. -immission (4G: Versteigerung der zugehörigen Mobilfunk-Frequenzen im Jahr 2010 ).
– Die Versteigerung der zur Kommunikationstechnologie 5G zugehörigen ersten Mobilfunk-Frequenzen erfolgte ab 19. März 2019 (1. Schritt in Grafik unten) ohne Technikfolgenabschätzung im Bundestag. Weitere 5G-Mobilfunk-Frequenzen sind zur Vergabe/Verwendung vorgesehen.

Die Mobilfunk-Kommunikationstechnologie 6G ist in der Entwicklung.

Für die Mobilfunkkommunikation und mobile Datenübertragung werden in Deutschland unterschiedliche Frequenzbereiche durch den Staat zur Nutzung geregelt (Infrasruktur).

Anregungen und kritische Anmerkungen zur Information oder Darstellung auf dieser Seite gerne an die Redaktion: <technikgeschichte [ät] freiburg.5g-frei.org>